Schreiben an Bundespräsident
Der Bundespräsident
Frank Walter Steinmeier
Spreeweg 1
10557 Berlin
bundespraesidialamt@bpra.bund.de
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Offener Brief
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
der Bundeskanzler hat Neuwahlen beantragt und es scheint Verabredung zu geben, diese am 23.2.2025 durchzuführen. Die Neuwahl scheint durchaus nicht sicher im Sinne der Verfassungsregelungen erforderlich, denn immerhin wurden diese Tage noch zahlreiche Gesetze verabschiedet und eine Minderheitenregierung erscheint möglich. Sie erscheint als solche allerdings durchaus nachvollziehbar, zumal die Regierung nur geringes Zutrauen in der Bevölkerung zu genießen scheint.
Hier scheint allerdings nicht der Bundeskanzler allein entschieden, sondern es scheint hinsichtlich Verfahren und des Zeitplanes Abreden den Parteien gegeben zu haben. Nicht unproblematisch erscheinen hier Regelungen zum Wahlverfahren selbst und auch die Abreden zum Termin. Hieraus folgen extrem knappe Fristen. So hat jetzt die Stadt Dresden darum gebeten, nicht mit Briefwahl abzustimmen. Die Bundeswahlleiterin hat auf diese Problemlagen bereits des Längeren hingewiesen; es wird erkennbar nicht nur in Dresden zu sehr knapper Zusendung vom Briefwahlunterlagen kommen.
Zudem wurde wohl in den Vorabsprachen unter den Parteispitzen ein Wahltermin ausgewählt an dem wegen Schulferien in zwei Bundesländern, die für die kleineren Parteien von besonderer Bedeutung sind, nämlich im Saarland und in Sachsen, ein bedeutender Teil der Wählerschaft kaum an den Wahlen teilnehmen kann. All diese potenziell negativen Einflüsse auf eine ordnungsgemäße Bundestagswahl wären bei Wahlen einer Woche später, also am 30.2.2025 so nicht mehr gegeben.
Weiter beachtlich dürfte sein, dass Abläufe und Zeitplan nicht etwa aus Entscheidung des Bundeskanzlers folgen könnte, der hier ein sinnhaftes Verfahren mit Vertrauensfrage in der zweiten Januarwoche ankündigte, sondern ein letztlich von unter drei Parteien aus parteipolitischen Interessen ausgehandeltes und den übrigen Parteien aufgezwungenes Verfahren.
Ohnehin haben die Klein- und Kleinstparteien Bedenken geäußert und darauf hingewiesen, dass die kurzen Fristen sie vor große Herausforderungen stellen werden. Tatsächlich scheinen gleich mehrere etablierte Kleinparteien gar nicht erst antreten zu wollen. Dies ist in der Praxis nicht irrelevant, denn angesichts der jüngsten Wahlergebnisse des BSW, einer neu gegründeten Partei, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige der Kleinparteien auf Bundesebene Chancen haben werden, die 5%-Hürde zu überspringen oder drei Direktmandate zu erreichen. Zudem könnte Zulassung oder Nichtzulassung kleiner Parteien erhebliche Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und damit auf das Gewicht der Wählerstimmen, dies insbesondere der FDP haben, da viele zulassungspflichtigen Kleinparteien dem politisch liberalen Spektrum zuzuordnen sind. Insgesamt gesehen steigert deren Abwesenheit bei dieser Wahl die Chancen des konservativen rechtsliberalen Spektrums. Sollte der FDP gelingen, die 5% Hürde knapp zu überspringen, dürfte somit erheblicher Zweifel begründet sein, ob das Wahlergebnis nicht durch Beeinträchtigungen der Kleinparteien in entscheidender Weise verzerrt wurde.
All dies könnte verfassungswidriger Missbrauch nun der Regularien, Abläufe und auch der Verfahren zulasten weiterer Parteien darstellen und zu erfolgreicher Normenkontrollklage führen. Dies wäre angesichts der äußerst turbulenten weltpolitischen Lage und der derzeitigen Wirtschaft mit Rezession im dritten Jahr kämpfenden Nationalökonomie eine echte politische Katastrophe.
In tiefer Sorge wende ich mich daher an Sie mit der Bitte zu überprüfen, ob sich hier nicht allzu viele Sachverhalte verbinden, sowohl an der ordnungsgemäßen Beantragung der Neuwahl als auch an ordnungsgemäßen Regularien für die Zulassung zur Wahl und schließlich sogar am verfassungsgemäßem Ergebnis der Wahlen zu zweifeln. Die von einzelnen Parteien vorab gestimmte Vorgehensweise, verbunden mit offenkundigen Nachteile einzelner Akteure, die verkürzten Möglichkeiten der Beteiligung durch Briefwahl und der Wahltermin während Ferienzeiten könnten erhebliche Zweifel an ordnungsgemäßer Wahl begründen. Es könnte begründbarer Verdacht entstehen, staatstragende Parteien hätten die in der Verfassung geregelten Verfahren für Neuwahlen gezielt verletzt um eine ihnen genehme Wahlergebnisse zu erreichen, dabei andere Parteien behindert und das undemokratische Ziel angestrebt, mit niedriger Wahlbeteiligung und hohem Anteil an Nichtwählerinnen und Nichtwählern die Wahlstimmen eines bestimmten Teils der Bevölkerung aufzuwerten. Im Ergebnis könnte das in sehr erheblichen Maße das Vertrauen in die demokratische Verfasstheit unseres Staatswesens beeinträchtigen.
Somit könnten mannigfaltige Gründe vorliegen, das Ersuchen des Bundeskanzlers auf Neuwahlen und Wahlen für den Wahltermin 23.2.2025 ablehnen zu müssen. Es erscheint jedenfalls mindestens eine Verschiebung der Wahl um eine Woche, auf den 30.2.2025, erforderlich, dies umso mehr, als dass dann in Hamburg teure und organisatorisch schwierige zwei Wahlen innerhalb von 1 Woche vermieden würden, damit geordnete Wahrnehmung des aktiven Wahlrechtes gewährleistet bleibt.
Weiter könnte, wenn denn schon einige größere Parteien die Verfassung kreativ interpretieren, doch Rücksprache mit der Innenministerin angezeigt sein, um mindestens Einreichung von Unterstützungsbekundungen auf elektronischem Wege und an zentraler Stelle zu ermöglichen. Es fragt sich, ob der Bundespräsident hier nicht auf die wesentlichen Akteure einwirken könnte und sogar müsste, um eine faire, freie und auch rechtlich nicht zu beanstandende Wahl durchzuführen.
Auch wenn die Absenkung der Quoren erst nach 2025 erforderlich sein wird, könnte doch die Erreichung der erforderlichen Quoren erleichtert werden, mindestens durch die Möglichkeit, Unterstützerunterschriften für die Parteien zentral und digital einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
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